Mit den steigenden regulatorischen Anforderungen an eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung, insbesondere durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), berücksichtigt die Holding Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH) menschenrechtliche, umweltbezogene und ethische Belange auch entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten.
Die entsprechenden Grundsätze und Erwartungen der KVVH sind in der Grundsatzerklärung beschrieben.
Zur Meldung potenzieller oder tatsächlicher Verstöße gegen, die im Code of Conduct formulierten, menschenrechtlichen, umweltbezogenen und ethischen Anforderungen hat die KVVH ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dieses steht für Sachverhalte im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten zur Verfügung.
Die KVVH gewährleistet eine vertrauliche Bearbeitung eingehender Meldungen.
Diese Verfahrensordnung beschreibt die Zuständigkeiten, den Ablauf des Beschwerdeverfahrens sowie die Grundsätze für die Bearbeitung und Dokumentation von Hinweisen und Beschwerden.
Wir, die Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH), sind uns unserer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und des Schutzes der Umwelt bewusst. Wir achten die Menschenrechte und die Belange der Umwelt sowohl in unserem eigenen Geschäftsbereich als auch in unseren Wertschöpfungs- und Lieferketten und erwarten dies auch von unseren Lieferanten.
Dabei stützen wir uns auf unseren Verhaltenskodex, der Anforderungen an ethisches und rechtskonformes Verhalten definiert. Darüber hinaus bekennen wir uns zu international anerkannten Normen wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.
Mit dieser Grundsatzerklärung möchten wir unseren Mitarbeitenden und Lieferanten eine klare Orientierung für ihr Handeln bieten, einen konstruktiven Austausch ermöglichen und Vertrauen schaffen.
Die Identifikation von Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in unseren Lieferketten sowie die Ableitung wirksamer Präventions- und Gegenmaßnahmen liegen in unserer unternehmerischen Verantwortung. Um unserer Verantwortung gerecht zu werden und unsere Sorgfaltspflichten dauerhaft zu erfüllen, führen wir regelmäßige Risikoanalysen im Hinblick auf unser eigenes Unternehmen und unsere direkten Lieferanten durch.
1. Risikoanalysen
Im Rahmen der Risikoanalysen prüfen wir regelmäßig, ob in unserem eigenen Geschäftsbereich oder in unseren Lieferketten potenzielle Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden bestehen. Zudem stehen wir im engen Austausch mit unseren Beteiligungsunternehmen sowie anderen Unternehmen unserer Branche.
Basierend auf den Erkenntnissen aus den regelmäßigen Risikoanalysen entwickeln wir konkrete Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung etwaiger nachteiliger Auswirkungen innerhalb betroffener Wertschöpfungs- bzw. Lieferketten.
2. Maßnahmen
Dem Schutz der Menschenrechte unserer Mitarbeitenden tragen wir in unseren Unternehmensgrundsätzen und -richtlinien, unserem Verhaltenskodex, tariflichen Vereinbarungen, Betriebsvereinbarungen, internen Verfahrensanweisungen und im Rahmen der Ausgestaltung unserer internen Prozesse Rechenschaft. Zusätzlich beugen wir Verletzungen von Menschenrechten durch Sensibilisierung und Aufklärung in Form von Schulungen vor. Jeder Mitarbeitende hat die Möglichkeit, anonyme oder personalisierte Hinweise oder Beschwerden bei unserer Meldestelle nach LkSG einzureichen.
Bei unseren direkten Lieferanten setzen wir auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zur Verbesserung etwaiger Missstände. Bei bekannt werden von Verstößen werden unsere Geschäftspartner aufgefordert, diese umgehend, möglichst noch vor Schadenseintritt, zu beseitigen. Für die Zukunft werden geeignete Maßnahmen eingefordert oder ggf. selbst umgesetzt, um weitere Verstöße zu verhindern. Die Feststellungen und die ergriffenen Maßnahmen werden laufend in unsere Risikoanalysen integriert.
Sowohl internen als auch externen Hinweisgebern bieten wir über die E-Mail-Adresse lksg@kvvh.de sowie schriftlich oder mündlich die Möglichkeit, Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschädigungen anonym zu melden. Wir gewährleisten eine vertrauliche Behandlung und gehen jedem Hinweis gewissenhaft nach. Unser Beschwerdeverfahren wird ausführlich in unserer öffentlich zugänglichen Verfahrensordnung beschrieben.
Eine transparente Kommunikation menschenrechtlicher und umweltbezogener Anforderungen ist ein Kernelement unserer unternehmerischen Sorgfalt. Wir berichten regelmäßig über wesentliche Risiken, ergriffene Präventions- und Gegenmaßnahmen sowie erzielte Fortschritte.
Unsere Risikobewertung, die ergriffenen Maßnahmen und unser Beschwerdeverfahren werden regelmäßig überarbeitet. Die Risikobewertung (inkl. der Integration bereits ergriffener Maßnahmen) wird mindestens jährlich aktualisiert.
Die aktualisierte Grundsatzerklärung tritt mit ihrer Veröffentlichung am 11.08.2026 in Kraft. Mit ihrem Inkrafttreten verliert die vorherige Fassung vom 01. Januar. 2023 ihre Gültigkeit.
1. Anwendungsbereich und Zweck
Diese Verfahrensordnung gilt für die Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (im folgenden KVVH) sowie für die Gesellschaften im KVVH-Konzern, auf die ein bestimmender Einfluss im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (im Folgenden „LkSG“) ausgeübt wird (im Folgenden „betroffene Konzerngesellschaften“).
Ziel des Beschwerdeverfahrens ist es, frühzeitig auf Missstände hingewiesen zu werden, um diese möglichst vor Schadenseintritt abwenden und geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können.
Beschwerden können in Bezug auf alle menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken bzw. Pflichtverletzungen gemäß § 2 Abs. 2, 3 LkSG eingereicht werden.
Eine detaillierte Beschreibung der, durch die KVVH gestellten, umweltbezogenen, sozialen und ethischen Mindestanforderungen sind dem Verhaltenskodex des Konzerns zu entnehmen.
2. Beschwerdekanäle
Verstöße gegen die im Verhaltenskodex formulierten Anforderungen können mündlich, elektronisch an die E-Mail-Adresse lksg@kvvh.de oder schriftlich an die Postadresse
Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH
Meldestelle nach LkSG
Daxlander Str. 72
76185 Karlsruhe
gerichtet werden. Jede Beschwerde wird dokumentiert und ernstgenommen. Sämtliche Beschwerden und Hinweise werden vertraulich behandelt. Der Schutz vor Benachteiligung und Bestrafung aufgrund einer Beschwerde, die auf gutem Glauben beruht, wird gewährleistet.
3. Ablauf Beschwerdeverfahren
Der Eingang der Beschwerde wird dokumentiert. Nach Eingang der Beschwerde erfolgt zunächst eine Eingangsbestätigung. Sowohl anonyme als auch nicht anonyme Beschwerden werden gleichermaßen geschützt und bearbeitet.
Die zuständige Stelle der KVVH bzw. die betroffene Konzerngesellschaft prüft die Beschwerde und nimmt Kontakt mit der hinweisgebenden Person auf, sofern die Beschwerde nicht anonym erfolgt ist. Dabei wird die hinweisgebende Person über die nächsten Schritte und den zu erwartenden zeitlichen Rahmen informiert. Ggf. wird auf die Möglichkeit anderer Beschwerdeverfahren hingewiesen. Abschließend erfolgt eine Rückmeldung zum Ergebnis der internen Prüfung und/oder über die daraufhin ergriffenen Abhilfemaßnahmen.
Bei zeitgleichem Eingang mehrerer Beschwerden werden schwerwiegendere Pflichtverletzungen mit Priorität behandelt.
4. Ansprechpartner
Der KVVH‑Konzern hat eine(n) Menschenrechtsbeauftragte(n) gemäß den Anforderungen des LkSG bestellt, welche(r) über die zentrale Meldestelle erreichbar ist (siehe 2. Beschwerdekanäle). Meldungen zu tatsächlichen oder potenziellen Verstößen gegen die im Verhaltenskodex festgelegten Anforderungen werden streng vertraulich behandelt. Die eingehenden Meldungen werden geprüft, anschließend sachgerecht bearbeitet und, sofern erforderlich, werden geeignete Abhilfemaßnahmen eingeleitet.
5. Wirksamkeitskontrolle
Sofern keine Verstöße gegen, die im Verhaltenskodex der KVVH oder ihrer Tochtergesellschaften formulierten Anforderungen gemeldet wurden, erfolgt eine jährliche Risikoanalyse, auf deren Grundlage bestehende Präventionsmaßnahmen überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Werden hingegen Verstöße gemeldet, wird zusätzlich eine Wirksamkeitskontrolle durchgeführt, um zu prüfen, ob die ergriffenen Maßnahmen wirksam zur Risikoreduzierung beitragen und ob Anpassungen notwendig sind. Zudem wird sichergestellt, dass die Erkenntnisse aus gemeldeten Verstößen in die nächste Risikoanalyse rückgekoppelt werden.
6. Inkrafttreten
Die aktualisierte Verfahrensbeschreibung tritt mit ihrer Veröffentlichung am 11.08.2026 in Kraft. Mit ihrem Inkrafttreten verliert die vorherige Fassung vom 01. Januar. 2023 ihre Gültigkeit.
Der Code of Conduct beschreibt die menschenrechtlichen, umweltbezogenen und ethischen Erwartungen der KVVH an das tägliche Handeln ihrer Mitarbeitenden sowie an die Zusammenarbeit mit Lieferanten.
Er schafft ein gemeinsames Verständnis für verantwortungsvolles Handeln und dient als Orientierung für die Zusammenarbeit innerhalb der KVVH sowie mit Lieferanten.
Hinweise auf potenzielle oder tatsächliche Verstöße gegen, die im Code of Conduct beschriebenen Anforderungen können über das Beschwerdeverfahren gemeldet werden.
Verhaltenskodex (Code ofConduct)