Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber konkrete Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung in Lieferketten geschaffen. Den Anforderungen des LkSG kommen wir als Holding Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH) nach. Einzelheiten dazu beschreibt die Grundsatzerklärung.

Um sicherzustellen, dass das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und in unseren Lieferketten eingehalten wird, hat die KVVH ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Beschwerden und Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gemeldet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Verfahrensordnung.

Grundsatzerklärung
Verfahrensordnung
Grundsatzerklärung

I. Unsere Verantwortung

Wir, die Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH, sind uns unserer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt bewusst. Wir achten die Menschenrechte und die Belange der Umwelt sowohl in unserem eigenen Geschäftsbereich als auch in unseren Wertschöpfungs- und Lieferketten und erwarten dies auch von unseren Lieferanten.

Mit dieser Grundsatzerklärung möchten wir unseren Mitarbeitenden und unseren Geschäftspartnern eine klare Orientierung für ihr Handeln geben, einen konstruktiven Austausch ermöglichen und Vertrauen schaffen.

II. Umsetzung

Die Identifikation von Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in unseren Lieferketten sowie die Ableitung wirksamer Präventions- und Gegenmaßnahmen liegen in unserer unternehmerischen Verantwortung. Um unserer Verantwortung gerecht zu werden und unsere Sorgfaltspflichten dauerhaft zu erfüllen, führen wir regelmäßige Risikoanalysen im Hinblick auf unser eigenes Unternehmen und unsere direkten Geschäftspartner durch.

1. Risikoanalysen

Im Rahmen der Risikoanalysen prüfen wir regelmäßig, ob in unserem eigenen Geschäftsbereich oder in unseren Lieferketten Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden bestehen. Es erfolgt eine Risikoklassifizierung von Geschäftspartnern, Produkten und Dienstleistungen, die u.a. auf der Analyse von Herkunftsländern und Rohstoffen beruht. Zudem stehen wir im engen Austausch mit unseren Beteiligungsunternehmen sowie anderen Unternehmen unserer Branche.

Anhand der Erkenntnisse aus den regelmäßigen Risikoanalysen entwickeln wir konkrete Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung etwaiger nachteiliger Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Menschenrechte und die Umwelt. Besonderes Augenmerk richten wir dabei auf die Zahlung angemessener Löhne, die Einhaltung angemessener Arbeitszeiten, die Vermeidung von Diskriminierung, die Wahrung der Koalitionsfreiheit (Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zusammenzuschließen) sowie den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

2. Maßnahmen

Den Schutz der Menschenrechte unserer Mitarbeitenden berücksichtigen wir in unseren Unternehmensgrundsätzen und -richtlinien, tariflichen Vereinbarungen, Betriebsvereinbarungen, internen Verfahrensanweisungen und im Rahmen der Ausgestaltung unserer internen Prozesse. Zusätzlich beugen wir Verletzungen von Menschenrechten durch Sensibilisierung und Aufklärung in Form von Schulungen vor. Jede*r Mitarbeitende hat die Möglichkeit, anonyme oder personalisierte Hinweise oder Beschwerden bei unserer Meldestelle nach LkSG einzureichen.

Bei unseren direkten Geschäftspartnern setzen wir auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zur Verbesserung etwaiger Missstände. Uns bekannt gewordene Verstöße werden umgehend, möglichst noch vor Schadenseintritt, abgestellt. Für die Zukunft werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um weitere Verstöße zu verhindern. Die Feststellungen und die ergriffenen Maßnahmen werden laufend in unsere Risikoanalysen integriert.

Sowohl internen als auch externen Hinweisgebern bieten wir über die E-Mail-Adresse lksg@kvvh.de sowie schriftlich oder mündlich die Möglichkeit, Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden anonym bzw. nicht anonym zu melden. Wir gewährleisten eine vertrauliche Behandlung und gehen jedem Hinweis gewissenhaft nach. Unser Beschwerdeverfahren wird ausführlich in unserer öffentlich zugänglichen Verfahrensordnung beschrieben.

Eine transparente Kommunikation menschenrechtlicher und umweltbezogener Herausforderungen ist ein Kernelement unserer unternehmerischen Sorgfalt. Wir berichten regelmäßig über wesentliche Risiken, ergriffene Präventions- und Gegenmaßnahmen sowie erzielte Fortschritte.

Unsere Risikobewertung, die ergriffenen Maßnahmen und unser Beschwerdeverfahren werden regelmäßig überarbeitet und mindestens jährlich einer Wirksamkeitskontrolle unterzogen.

III. Inkrafttreten

Diese Grundsatzerklärung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Verfahrensordnung

Verfahrensordnung Beschwerdeverfahren

1. Anwendungsbereich und Zweck

Diese Verfahrensordnung gilt für die Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (im folgenden KVVH) sowie für die Gesellschaften im KVVH-Konzern, auf die ein bestimmender Einfluss im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (im Folgenden „LkSG“) ausgeübt wird (im Folgenden „betroffene Konzerngesellschaften“).

Ziel des Beschwerdeverfahrens ist es, frühzeitig auf Missstände hingewiesen zu werden, um diese möglichst vor Schadenseintritt abwenden und geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen zu können.

Beschwerden können in Bezug auf alle menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken bzw. Pflichtverletzungen gemäß § 2 Abs. 2, 3 LkSG eingereicht werden.

Die Verfahrensordnung wird in der hier vorliegenden Form auf der Homepage der KVVH (www.kvvh.de) veröffentlicht und kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

2. Beschwerdekanäle

Beschwerden zu o.g. Themen können mündlich, elektronisch an die E-Mail-Adresse lksg@kvvh.de oder schriftlich an die Postadresse Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH, Meldestelle nach LkSG, Daxlander Str. 72, 76185 Karlsruhe, gerichtet werden. Jede Beschwerde wird dokumentiert und ernstgenommen. Sämtliche Beschwerden und Hinweise werden vertraulich behandelt. Der Schutz vor Benachteiligung und Bestrafung aufgrund einer Beschwerde, die auf gutem Glauben beruht, wird gewährleistet.

3. Ablauf Beschwerdeverfahren

Der Eingang der Beschwerde wird dokumentiert. Nach Eingang der Beschwerde erfolgt zunächst eine Eingangsbestätigung. Sowohl anonyme als auch nicht anonyme Beschwerden werden gleichermaßen geschützt und bearbeitet.

Die zuständige Stelle der KVVH bzw. die betroffene Konzerngesellschaft prüft die Beschwerde und nimmt Kontakt mit der hinweisgebenden Person auf, sofern die Beschwerde nicht anonym erfolgt ist. Dabei wird die hinweisgebende Person über die nächsten Schritte und den zu erwartenden zeitlichen Rahmen informiert. Ggf. wird auf die Möglichkeit anderer Beschwerdeverfahren hingewiesen. Abschließend erfolgt eine Rückmeldung zum Ergebnis der internen Prüfung und/oder über die daraufhin ergriffenen Abhilfemaßnahmen.

Bei zeitgleichem Eingang mehrerer Beschwerden werden schwerwiegendere Pflichtverletzungen mit Priorität behandelt.

4. Ansprechpartner

Zuständiger Ansprechpartner für alle Hinweise und Beschwerden ist die Meldestelle nach LkSG der KVVH.

5. Wirksamkeitskontrolle

Das Beschwerdeverfahren wird laufend überarbeitet und mindestens jährlich einer Wirksamkeitskontrolle unterzogen.

Zusätzlich werden Erkenntnisse aus der regelmäßigen Risikoanalyse einbezogen.

6. Inkrafttreten

Diese Verfahrensordnung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft

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